Partizipien des Verbs striegeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: strie-geln

Die Partizip-1-Form von striegeln ist striegelnd. Die Partizip-2-Form von striegeln lautet gestriegelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

striegelnd

Partizip 2

gestriegelt



Regeln

Bildung Präsens von striegelnBildung Perfekt von striegelnBildung Präteritum von striegelnBildung Konjunktiv I von striegelnBildung Konjunktiv II von striegelnBildung Imperativ von striegeln

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