Partizipien des Verbs strengen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: stren-gen

Die Partizip-1-Form von strengen ist strengend. Die Partizip-2-Form von strengen lautet gestrengt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

strengend

Partizip 2

gestrengt



Regeln

Bildung Präsens von strengenBildung Perfekt von strengenBildung Präteritum von strengenBildung Konjunktiv I von strengenBildung Konjunktiv II von strengenBildung Imperativ von strengen

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