Partizipien des Verbs strampfen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: stramp-fen

Die Partizip-1-Form von strampfen ist strampfend. Die Partizip-2-Form von strampfen lautet gestrampft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

strampfend

Partizip 2

gestrampft



Regeln

Bildung Präsens von strampfenBildung Perfekt von strampfenBildung Präteritum von strampfenBildung Konjunktiv I von strampfenBildung Konjunktiv II von strampfenBildung Imperativ von strampfen

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