Partizipien des Verbs straffen
Niveau C2Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: straf-fen
Die Partizip-1-Form von straffen ist straffend. Die Partizip-2-Form von straffen lautet gestrafft.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
straffend |
Partizip 2
gestrafft |
Regeln
Bildung Präsens von straffenBildung Perfekt von straffenBildung Präteritum von straffenBildung Konjunktiv I von straffenBildung Konjunktiv II von straffenBildung Imperativ von straffenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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