Partizipien des Verbs straffen

Niveau C2Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: straf-fen

Die Partizip-1-Form von straffen ist straffend. Die Partizip-2-Form von straffen lautet gestrafft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

straffend

Partizip 2

gestrafft



Regeln

Bildung Präsens von straffenBildung Perfekt von straffenBildung Präteritum von straffenBildung Konjunktiv I von straffenBildung Konjunktiv II von straffenBildung Imperativ von straffen

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