Partizipien des Verbs strafexerzieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: straf-ex-er-zie-ren

Die Partizip-1-Form von strafexerzieren ist strafexerzierend. Die Partizip-2-Form von strafexerzieren lautet strafexerziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

strafexerzierend

Partizip 2

strafexerziert



Regeln

Bildung Präsens von strafexerzierenBildung Perfekt von strafexerzierenBildung Präteritum von strafexerzierenBildung Konjunktiv I von strafexerzierenBildung Konjunktiv II von strafexerzierenBildung Imperativ von strafexerzieren

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