Partizipien des Verbs strängen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: strän-gen

Die Partizip-1-Form von strängen ist strängend. Die Partizip-2-Form von strängen lautet gesträngt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

strängend

Partizip 2

gesträngt



Regeln

Bildung Präsens von strängenBildung Perfekt von strängenBildung Präteritum von strängenBildung Konjunktiv I von strängenBildung Konjunktiv II von strängenBildung Imperativ von strängen

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