Partizipien des Verbs strählen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: sträh-len

Die Partizip-1-Form von strählen ist strählend. Die Partizip-2-Form von strählen lautet gestrählt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

strählend

Partizip 2

gestrählt



Regeln

Bildung Präsens von strählenBildung Perfekt von strählenBildung Präteritum von strählenBildung Konjunktiv I von strählenBildung Konjunktiv II von strählenBildung Imperativ von strählen

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