Partizipien des Verbs strabanzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: stra-ban-zen

Die Partizip-1-Form von strabanzen ist strabanzend. Die Partizip-2-Form von strabanzen lautet strawanzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

strabanzend

Partizip 2

strawanzt



Regeln

Bildung Präsens von strabanzenBildung Perfekt von strabanzenBildung Präteritum von strabanzenBildung Konjunktiv I von strabanzenBildung Konjunktiv II von strabanzenBildung Imperativ von strabanzen

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