Partizipien des Verbs stottern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: stot-tern

Die Partizip-1-Form von stottern ist stotternd. Die Partizip-2-Form von stottern lautet gestottert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

stotternd

Partizip 2

gestottert



Regeln

Bildung Präsens von stotternBildung Perfekt von stotternBildung Präteritum von stotternBildung Konjunktiv I von stotternBildung Konjunktiv II von stotternBildung Imperativ von stottern

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