Partizipien des Verbs storgen

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: stor-gen

Die Partizip-1-Form von storgen ist storgend. Die Partizip-2-Form von storgen lautet gestorgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

storgend

Partizip 2

gestorgt



Regeln

Bildung Präsens von storgenBildung Perfekt von storgenBildung Präteritum von storgenBildung Konjunktiv I von storgenBildung Konjunktiv II von storgenBildung Imperativ von storgen

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