Partizipien des Verbs stolpern

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: stol-pern

Die Partizip-1-Form von stolpern ist stolpernd. Die Partizip-2-Form von stolpern lautet gestolpert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

stolpernd

Partizip 2

gestolpert



Regeln

Bildung Präsens von stolpernBildung Perfekt von stolpernBildung Präteritum von stolpernBildung Konjunktiv I von stolpernBildung Konjunktiv II von stolpernBildung Imperativ von stolpern

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