Partizipien des Verbs splittern
Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: split-tern
Die Partizip-1-Form von splittern ist splitternd. Die Partizip-2-Form von splittern lautet gesplittert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
splitternd |
Partizip 2
gesplittert |
Regeln
Bildung Präsens von splitternBildung Perfekt von splitternBildung Präteritum von splitternBildung Konjunktiv I von splitternBildung Konjunktiv II von splitternBildung Imperativ von splitternGrammatiktabellen zu anderen Verben
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