Partizipien des Verbs splittern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: split-tern

Die Partizip-1-Form von splittern ist splitternd. Die Partizip-2-Form von splittern lautet gesplittert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

splitternd

Partizip 2

gesplittert



Regeln

Bildung Präsens von splitternBildung Perfekt von splitternBildung Präteritum von splitternBildung Konjunktiv I von splitternBildung Konjunktiv II von splitternBildung Imperativ von splittern

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