Partizipien des Verbs söhnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: söh-nen

Die Partizip-1-Form von söhnen ist söhnend. Die Partizip-2-Form von söhnen lautet gesöhnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

söhnend

Partizip 2

gesöhnt



Regeln

Bildung Präsens von söhnenBildung Perfekt von söhnenBildung Präteritum von söhnenBildung Konjunktiv I von söhnenBildung Konjunktiv II von söhnenBildung Imperativ von söhnen

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