Partizipien des Verbs screenen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: scree-nen

Die Partizip-1-Form von screenen ist screenend. Die Partizip-2-Form von screenen lautet gescreent.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

screenend

Partizip 2

gescreent



Regeln

Bildung Präsens von screenenBildung Perfekt von screenenBildung Präteritum von screenenBildung Konjunktiv I von screenenBildung Konjunktiv II von screenenBildung Imperativ von screenen

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