Partizipien des Verbs schwippen

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schwip-pen

Die Partizip-1-Form von schwippen ist schwippend. Die Partizip-2-Form von schwippen lautet geschwippt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schwippend

Partizip 2

geschwippt



Regeln

Bildung Präsens von schwippenBildung Perfekt von schwippenBildung Präteritum von schwippenBildung Konjunktiv I von schwippenBildung Konjunktiv II von schwippenBildung Imperativ von schwippen

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