Partizipien des Verbs schwelgen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schwel-gen
Die Partizip-1-Form von schwelgen ist schwelgend. Die Partizip-2-Form von schwelgen lautet geschwelgt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
schwelgend |
Partizip 2
geschwelgt |
Regeln
Bildung Präsens von schwelgenBildung Perfekt von schwelgenBildung Präteritum von schwelgenBildung Konjunktiv I von schwelgenBildung Konjunktiv II von schwelgenBildung Imperativ von schwelgenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach