Partizipien des Verbs schwelgen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schwel-gen

Die Partizip-1-Form von schwelgen ist schwelgend. Die Partizip-2-Form von schwelgen lautet geschwelgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schwelgend

Partizip 2

geschwelgt



Regeln

Bildung Präsens von schwelgenBildung Perfekt von schwelgenBildung Präteritum von schwelgenBildung Konjunktiv I von schwelgenBildung Konjunktiv II von schwelgenBildung Imperativ von schwelgen

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