Partizipien des Verbs schwarten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schwar-ten

Die Partizip-1-Form von schwarten ist schwartend. Die Partizip-2-Form von schwarten lautet geschwartet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schwartend

Partizip 2

geschwartet

Partizip 1 des Verbs schwarten, Partizip 1 schwarten, Bildung Partizip I von schwarten, Partizip 2 des Verbs schwarten, Partizip 2 schwarten, Bildung Partizip II von schwarten


Regeln

Bildung Präsens von schwartenBildung Perfekt von schwartenBildung Präteritum von schwartenBildung Konjunktiv I von schwartenBildung Konjunktiv II von schwartenBildung Imperativ von schwarten

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