Partizipien des Verbs schwärzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schwär-zen

Die Partizip-1-Form von schwärzen ist schwärzend. Die Partizip-2-Form von schwärzen lautet geschwärzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schwärzend

Partizip 2

geschwärzt



Regeln

Bildung Präsens von schwärzenBildung Perfekt von schwärzenBildung Präteritum von schwärzenBildung Konjunktiv I von schwärzenBildung Konjunktiv II von schwärzenBildung Imperativ von schwärzen

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