Partizipien des Verbs schultern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schul-tern

Die Partizip-1-Form von schultern ist schulternd. Die Partizip-2-Form von schultern lautet geschultert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schulternd

Partizip 2

geschultert



Regeln

Bildung Präsens von schulternBildung Perfekt von schulternBildung Präteritum von schulternBildung Konjunktiv I von schulternBildung Konjunktiv II von schulternBildung Imperativ von schultern

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