Partizipien des Verbs schulden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schul-den

Die Partizip-1-Form von schulden ist schuldend. Die Partizip-2-Form von schulden lautet geschuldet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schuldend

Partizip 2

geschuldet



Regeln

Bildung Präsens von schuldenBildung Perfekt von schuldenBildung Präteritum von schuldenBildung Konjunktiv I von schuldenBildung Konjunktiv II von schuldenBildung Imperativ von schulden

Grammatik­tabellen zu anderen Verben