Partizipien des Verbs schlussfolgern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schluss-fol-gern

Die Partizip-1-Form von schlussfolgern ist schlussfolgernd. Die Partizip-2-Form von schlussfolgern lautet geschlussfolgert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schlussfolgernd

Partizip 2

geschlussfolgert



Regeln

Bildung Präsens von schlussfolgernBildung Perfekt von schlussfolgernBildung Präteritum von schlussfolgernBildung Konjunktiv I von schlussfolgernBildung Konjunktiv II von schlussfolgernBildung Imperativ von schlussfolgern

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