Partizipien des Verbs schlummern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schlum-mern

Die Partizip-1-Form von schlummern ist schlummernd. Die Partizip-2-Form von schlummern lautet geschlummert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schlummernd

Partizip 2

geschlummert



Regeln

Bildung Präsens von schlummernBildung Perfekt von schlummernBildung Präteritum von schlummernBildung Konjunktiv I von schlummernBildung Konjunktiv II von schlummernBildung Imperativ von schlummern

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