Partizipien des Verbs schlotzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schlot-zen

Die Partizip-1-Form von schlotzen ist schlotzend. Die Partizip-2-Form von schlotzen lautet geschlotzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schlotzend

Partizip 2

geschlotzt



Regeln

Bildung Präsens von schlotzenBildung Perfekt von schlotzenBildung Präteritum von schlotzenBildung Konjunktiv I von schlotzenBildung Konjunktiv II von schlotzenBildung Imperativ von schlotzen

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