Partizipien des Verbs schloßen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schlo-ßen

Die Partizip-1-Form von schloßen ist schloßend. Die Partizip-2-Form von schloßen lautet geschloßt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schloßend

Partizip 2

geschloßt



Regeln

Bildung Präsens von schloßenBildung Perfekt von schloßenBildung Präteritum von schloßenBildung Konjunktiv I von schloßenBildung Konjunktiv II von schloßenBildung Imperativ von schloßen

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