Partizipien des Verbs schlingern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schlin-gern

Die Partizip-1-Form von schlingern ist schlingernd. Die Partizip-2-Form von schlingern lautet geschlingert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schlingernd

Partizip 2

geschlingert



Regeln

Bildung Präsens von schlingernBildung Perfekt von schlingernBildung Präteritum von schlingernBildung Konjunktiv I von schlingernBildung Konjunktiv II von schlingernBildung Imperativ von schlingern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben