Partizipien des Verbs schlingen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: schlin-gen

Die Partizip-1-Form von schlingen ist schlingend. Die Partizip-2-Form von schlingen lautet geschlungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schlingend

Partizip 2

geschlungen



Regeln

Bildung Präsens von schlingenBildung Perfekt von schlingenBildung Präteritum von schlingenBildung Konjunktiv I von schlingenBildung Konjunktiv II von schlingenBildung Imperativ von schlingen

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