Partizipien des Verbs schlägern
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schlä-gern
Die Partizip-1-Form von schlägern ist schlägernd. Die Partizip-2-Form von schlägern lautet geschlägert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
schlägernd |
Partizip 2
geschlägert |
Regeln
Bildung Präsens von schlägernBildung Perfekt von schlägernBildung Präteritum von schlägernBildung Konjunktiv I von schlägernBildung Konjunktiv II von schlägernBildung Imperativ von schlägernGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach