Partizipien des Verbs schlägern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schlä-gern

Die Partizip-1-Form von schlägern ist schlägernd. Die Partizip-2-Form von schlägern lautet geschlägert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schlägernd

Partizip 2

geschlägert



Regeln

Bildung Präsens von schlägernBildung Perfekt von schlägernBildung Präteritum von schlägernBildung Konjunktiv I von schlägernBildung Konjunktiv II von schlägernBildung Imperativ von schlägern

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