Partizipien des Verbs schillern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: schil-lern

Die Partizip-1-Form von schillern ist schillernd. Die Partizip-2-Form von schillern lautet geschillert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schillernd

Partizip 2

geschillert



Regeln

Bildung Präsens von schillernBildung Perfekt von schillernBildung Präteritum von schillernBildung Konjunktiv I von schillernBildung Konjunktiv II von schillernBildung Imperativ von schillern

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