Partizipien des Verbs schallern
Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar
Die Partizip-1-Form von schallern ist schallernd. Die Partizip-2-Form von schallern lautet n/a.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
schallernd |
Partizip 2
n/a |
Regeln
Bildung Präsens von schallernBildung Perfekt von schallernBildung Präteritum von schallernBildung Konjunktiv I von schallernBildung Konjunktiv II von schallernBildung Imperativ von schallernGrammatiktabellen zu anderen Verben
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