Partizipien des Verbs schallern

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von schallern ist schallernd. Die Partizip-2-Form von schallern lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

schallernd

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von schallernBildung Perfekt von schallernBildung Präteritum von schallernBildung Konjunktiv I von schallernBildung Konjunktiv II von schallernBildung Imperativ von schallern

Grammatik­tabellen zu anderen Verben