Partizipien des Verbs scannen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: scan-nen

Die Partizip-1-Form von scannen ist scannend. Die Partizip-2-Form von scannen lautet gescannt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

scannend

Partizip 2

gescannt



Regeln

Bildung Präsens von scannenBildung Perfekt von scannenBildung Präteritum von scannenBildung Konjunktiv I von scannenBildung Konjunktiv II von scannenBildung Imperativ von scannen

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