Partizipien des Verbs saften
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: saf-ten
Die Partizip-1-Form von saften ist saftend. Die Partizip-2-Form von saften lautet gesaftet.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
saftend |
Partizip 2
gesaftet |
Regeln
Bildung Präsens von saftenBildung Perfekt von saftenBildung Präteritum von saftenBildung Konjunktiv I von saftenBildung Konjunktiv II von saftenBildung Imperativ von saftenGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach