Partizipien des Verbs saften

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: saf-ten

Die Partizip-1-Form von saften ist saftend. Die Partizip-2-Form von saften lautet gesaftet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

saftend

Partizip 2

gesaftet



Regeln

Bildung Präsens von saftenBildung Perfekt von saftenBildung Präteritum von saftenBildung Konjunktiv I von saftenBildung Konjunktiv II von saftenBildung Imperativ von saften

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