Partizipien des Verbs rügen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: rü-gen

Die Partizip-1-Form von rügen ist rügend. Die Partizip-2-Form von rügen lautet gerügt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rügend

Partizip 2

gerügt



Regeln

Bildung Präsens von rügenBildung Perfekt von rügenBildung Präteritum von rügenBildung Konjunktiv I von rügenBildung Konjunktiv II von rügenBildung Imperativ von rügen

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