Partizipien des Verbs rückversichern
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rückWorttrennung: rück-ver-si-chern
Die Partizip-1-Form von rückversichern ist rückversichernd. Die Partizip-2-Form von rückversichern lautet rückversichert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
rückversichernd |
Partizip 2
rückversichert |
Regeln
Bildung Präsens von rückversichernBildung Perfekt von rückversichernBildung Präteritum von rückversichernBildung Konjunktiv I von rückversichernBildung Konjunktiv II von rückversichernBildung Imperativ von rückversichernGrammatiktabellen zu anderen Verben
Im Alphabet danach