Partizipien des Verbs rückversichern

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rückWorttrennung: rück-ver-si-chern

Die Partizip-1-Form von rückversichern ist rückversichernd. Die Partizip-2-Form von rückversichern lautet rückversichert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rückversichernd

Partizip 2

rückversichert



Regeln

Bildung Präsens von rückversichernBildung Perfekt von rückversichernBildung Präteritum von rückversichernBildung Konjunktiv I von rückversichernBildung Konjunktiv II von rückversichernBildung Imperativ von rückversichern

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