Partizipien des Verbs rücküberweisen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rück

Die Partizip-1-Form von rücküberweisen ist rücküberweisend. Die Partizip-2-Form von rücküberweisen lautet rücküberwiesen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rücküberweisend

Partizip 2

rücküberwiesen



Regeln

Bildung Präsens von rücküberweisenBildung Perfekt von rücküberweisenBildung Präteritum von rücküberweisenBildung Konjunktiv I von rücküberweisenBildung Konjunktiv II von rücküberweisenBildung Imperativ von rücküberweisen

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