Partizipien des Verbs rückübertragen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: rück-über-tra-gen

Die Partizip-1-Form von rückübertragen ist rückübertragend. Die Partizip-2-Form von rückübertragen lautet rückübertragen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rückübertragend

Partizip 2

rückübertragen

Partizip 1 des Verbs rückübertragen, Partizip 1 rückübertragen, Bildung Partizip I von rückübertragen, Partizip 2 des Verbs rückübertragen, Partizip 2 rückübertragen, Bildung Partizip II von rückübertragen


Regeln

Bildung Präsens von rückübertragenBildung Perfekt von rückübertragenBildung Präteritum von rückübertragenBildung Konjunktiv I von rückübertragenBildung Konjunktiv II von rückübertragenBildung Imperativ von rückübertragen

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