Partizipien des Verbs rückbuchen
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rückWorttrennung: rück-bu-chen
Die Partizip-1-Form von rückbuchen ist rückbuchend. Die Partizip-2-Form von rückbuchen lautet rückgebucht.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
rückbuchend |
Partizip 2
rückgebucht |

Regeln
Bildung Präsens von rückbuchenBildung Perfekt von rückbuchenBildung Präteritum von rückbuchenBildung Konjunktiv I von rückbuchenBildung Konjunktiv II von rückbuchenBildung Imperativ von rückbuchenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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