Partizipien des Verbs rückbuchen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rückWorttrennung: rück-bu-chen

Die Partizip-1-Form von rückbuchen ist rückbuchend. Die Partizip-2-Form von rückbuchen lautet rückgebucht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rückbuchend

Partizip 2

rückgebucht

Partizip 1 des Verbs rückbuchen, Partizip 1 rückbuchen, Bildung Partizip I von rückbuchen, Partizip 2 des Verbs rückbuchen, Partizip 2 rückbuchen, Bildung Partizip II von rückbuchen


Regeln

Bildung Präsens von rückbuchenBildung Perfekt von rückbuchenBildung Präteritum von rückbuchenBildung Konjunktiv I von rückbuchenBildung Konjunktiv II von rückbuchenBildung Imperativ von rückbuchen

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