Partizipien des Verbs rückblenden

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rückWorttrennung: rück-blen-den

Die Partizip-1-Form von rückblenden ist rückblendend. Die Partizip-2-Form von rückblenden lautet rückgeblendet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rückblendend

Partizip 2

rückgeblendet



Regeln

Bildung Präsens von rückblendenBildung Perfekt von rückblendenBildung Präteritum von rückblendenBildung Konjunktiv I von rückblendenBildung Konjunktiv II von rückblendenBildung Imperativ von rückblenden

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