Partizipien des Verbs rückbestätigen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rückWorttrennung: rück-be-stä-ti-gen

Die Partizip-1-Form von rückbestätigen ist rückbestätigend. Die Partizip-2-Form von rückbestätigen lautet rückbestätigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rückbestätigend

Partizip 2

rückbestätigt



Regeln

Bildung Präsens von rückbestätigenBildung Perfekt von rückbestätigenBildung Präteritum von rückbestätigenBildung Konjunktiv I von rückbestätigenBildung Konjunktiv II von rückbestätigenBildung Imperativ von rückbestätigen

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