Partizipien des Verbs rüberziehen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rüber

Die Partizip-1-Form von rüberziehen ist rüberziehend. Die Partizip-2-Form von rüberziehen lautet rübergezogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rüberziehend

Partizip 2

rübergezogen

Partizip 1 des Verbs rüberziehen, Partizip 1 rüberziehen, Bildung Partizip I von rüberziehen, Partizip 2 des Verbs rüberziehen, Partizip 2 rüberziehen, Bildung Partizip II von rüberziehen


Regeln

Bildung Präsens von rüberziehenBildung Perfekt von rüberziehenBildung Präteritum von rüberziehenBildung Konjunktiv I von rüberziehenBildung Konjunktiv II von rüberziehenBildung Imperativ von rüberziehen

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