Partizipien des Verbs rübersollen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rüberWorttrennung: rü-ber-sol-len

Die Partizip-1-Form von rübersollen ist rübersollend. Die Partizip-2-Form von rübersollen lautet rübergesollt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rübersollend

Partizip 2

rübergesollt

Partizip 1 des Verbs rübersollen, Partizip 1 rübersollen, Bildung Partizip I von rübersollen, Partizip 2 des Verbs rübersollen, Partizip 2 rübersollen, Bildung Partizip II von rübersollen


Regeln

Bildung Präsens von rübersollenBildung Perfekt von rübersollenBildung Präteritum von rübersollenBildung Konjunktiv I von rübersollenBildung Konjunktiv II von rübersollenBildung Imperativ von rübersollen

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