Partizipien des Verbs rüberretten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rüber

Die Partizip-1-Form von rüberretten ist rüberrettend. Die Partizip-2-Form von rüberretten lautet rübergerettet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rüberrettend

Partizip 2

rübergerettet



Regeln

Bildung Präsens von rüberrettenBildung Perfekt von rüberrettenBildung Präteritum von rüberrettenBildung Konjunktiv I von rüberrettenBildung Konjunktiv II von rüberrettenBildung Imperativ von rüberretten

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