Partizipien des Verbs rüberreichen

Hilfsverb: habenschwaches Verbuntrennbar

Die Partizip-1-Form von rüberreichen ist rüberreichend. Die Partizip-2-Form von rüberreichen lautet n/a.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rüberreichend

Partizip 2

n/a



Regeln

Bildung Präsens von rüberreichenBildung Perfekt von rüberreichenBildung Präteritum von rüberreichenBildung Konjunktiv I von rüberreichenBildung Konjunktiv II von rüberreichenBildung Imperativ von rüberreichen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben