Partizipien des Verbs rübermüssen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rüberWorttrennung: rü-ber-müs-sen

Die Partizip-1-Form von rübermüssen ist rübermüssend. Die Partizip-2-Form von rübermüssen lautet rübergemusst.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rübermüssend

Partizip 2

rübergemusst

Partizip 1 des Verbs rübermüssen, Partizip 1 rübermüssen, Bildung Partizip I von rübermüssen, Partizip 2 des Verbs rübermüssen, Partizip 2 rübermüssen, Bildung Partizip II von rübermüssen


Regeln

Bildung Präsens von rübermüssenBildung Perfekt von rübermüssenBildung Präteritum von rübermüssenBildung Konjunktiv I von rübermüssenBildung Konjunktiv II von rübermüssenBildung Imperativ von rübermüssen

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