Partizipien des Verbs rübermachen

Hilfsverb: haben/seinschwaches Verbtrennbar: rüberWorttrennung: rü-ber-ma-chen

Die Partizip-1-Form von rübermachen ist rübermachend. Die Partizip-2-Form von rübermachen lautet rübergemacht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rübermachend

Partizip 2

rübergemacht

Partizip 1 des Verbs rübermachen, Partizip 1 rübermachen, Bildung Partizip I von rübermachen, Partizip 2 des Verbs rübermachen, Partizip 2 rübermachen, Bildung Partizip II von rübermachen


Regeln

Bildung Präsens von rübermachenBildung Perfekt von rübermachenBildung Präteritum von rübermachenBildung Konjunktiv I von rübermachenBildung Konjunktiv II von rübermachenBildung Imperativ von rübermachen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben