Partizipien des Verbs rüberkönnen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rüberWorttrennung: rü-ber-kön-nen

Die Partizip-1-Form von rüberkönnen ist rüberkönnend. Die Partizip-2-Form von rüberkönnen lautet rübergekonnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rüberkönnend

Partizip 2

rübergekonnt

Partizip 1 des Verbs rüberkönnen, Partizip 1 rüberkönnen, Bildung Partizip I von rüberkönnen, Partizip 2 des Verbs rüberkönnen, Partizip 2 rüberkönnen, Bildung Partizip II von rüberkönnen


Regeln

Bildung Präsens von rüberkönnenBildung Perfekt von rüberkönnenBildung Präteritum von rüberkönnenBildung Konjunktiv I von rüberkönnenBildung Konjunktiv II von rüberkönnenBildung Imperativ von rüberkönnen

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