Partizipien des Verbs rübergehen

Hilfsverb: seinstarkes Verbtrennbar: rüberWorttrennung: rü-ber-ge-hen

Die Partizip-1-Form von rübergehen ist rübergehend. Die Partizip-2-Form von rübergehen lautet rübergegangen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rübergehend

Partizip 2

rübergegangen

Partizip 1 des Verbs rübergehen, Partizip 1 rübergehen, Bildung Partizip I von rübergehen, Partizip 2 des Verbs rübergehen, Partizip 2 rübergehen, Bildung Partizip II von rübergehen


Regeln

Bildung Präsens von rübergehenBildung Perfekt von rübergehenBildung Präteritum von rübergehenBildung Konjunktiv I von rübergehenBildung Konjunktiv II von rübergehenBildung Imperativ von rübergehen

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