Partizipien des Verbs rüberdürfen
Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rüberWorttrennung: rü-ber-dür-fen
Die Partizip-1-Form von rüberdürfen ist rüberdürfend. Die Partizip-2-Form von rüberdürfen lautet rübergedurft.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
rüberdürfend |
Partizip 2
rübergedurft |

Regeln
Bildung Präsens von rüberdürfenBildung Perfekt von rüberdürfenBildung Präteritum von rüberdürfenBildung Konjunktiv I von rüberdürfenBildung Konjunktiv II von rüberdürfenBildung Imperativ von rüberdürfenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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