Partizipien des Verbs rüberdürfen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rüberWorttrennung: rü-ber-dür-fen

Die Partizip-1-Form von rüberdürfen ist rüberdürfend. Die Partizip-2-Form von rüberdürfen lautet rübergedurft.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rüberdürfend

Partizip 2

rübergedurft

Partizip 1 des Verbs rüberdürfen, Partizip 1 rüberdürfen, Bildung Partizip I von rüberdürfen, Partizip 2 des Verbs rüberdürfen, Partizip 2 rüberdürfen, Bildung Partizip II von rüberdürfen


Regeln

Bildung Präsens von rüberdürfenBildung Perfekt von rüberdürfenBildung Präteritum von rüberdürfenBildung Konjunktiv I von rüberdürfenBildung Konjunktiv II von rüberdürfenBildung Imperativ von rüberdürfen

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