Partizipien des Verbs revozieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: re-vo-zie-ren

Die Partizip-1-Form von revozieren ist revozierend. Die Partizip-2-Form von revozieren lautet revoziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

revozierend

Partizip 2

revoziert



Regeln

Bildung Präsens von revozierenBildung Perfekt von revozierenBildung Präteritum von revozierenBildung Konjunktiv I von revozierenBildung Konjunktiv II von revozierenBildung Imperativ von revozieren

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