Partizipien des Verbs resolvieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: re-sol-vie-ren

Die Partizip-1-Form von resolvieren ist resolvierend. Die Partizip-2-Form von resolvieren lautet resolviert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

resolvierend

Partizip 2

resolviert



Regeln

Bildung Präsens von resolvierenBildung Perfekt von resolvierenBildung Präteritum von resolvierenBildung Konjunktiv I von resolvierenBildung Konjunktiv II von resolvierenBildung Imperativ von resolvieren

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