Partizipien des Verbs raustragen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: rausWorttrennung: raus-tra-gen

Die Partizip-1-Form von raustragen ist raustragend. Die Partizip-2-Form von raustragen lautet rausgetragen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

raustragend

Partizip 2

rausgetragen

Partizip 1 des Verbs raustragen, Partizip 1 raustragen, Bildung Partizip I von raustragen, Partizip 2 des Verbs raustragen, Partizip 2 raustragen, Bildung Partizip II von raustragen


Regeln

Bildung Präsens von raustragenBildung Perfekt von raustragenBildung Präteritum von raustragenBildung Konjunktiv I von raustragenBildung Konjunktiv II von raustragenBildung Imperativ von raustragen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben